Heizungsförderung 2026: KfW 458 nach der Reform – Sätze, Boni & Antrag
Die KfW fördert den Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung 2026 mit 30 bis 80 % Zuschuss über das Programm 458. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 gibt es 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus – höchstens 70 % bzw. 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten. Das ergibt bis zu 22.400 € Zuschuss für ein Einfamilienhaus. Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasse- und Solarthermieanlagen sowie Anschlüsse an ein Wärmenetz, nicht aber neue Gas- oder Ölheizungen. Ab dem 1. Februar 2027 sinken Bonus und Kostengrenze schrittweise.
30–80 %
Zuschuss je nach Bonus
28.000 €
max. förderfähig (1. Wohneinheit)
22.400 €
höchster Zuschuss pro Haus
Das Wichtigste in Kürze
- Grundförderung: 30 % für alle Eigentümer, auch Vermieter
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für Selbstnutzer, die eine alte fossile Heizung tauschen – sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte
- Einkommensbonus: 40 % / 30 % / 10 % bis 30.000 / 40.000 / 50.000 € zu versteuerndes Einkommen, mit Kind einmalig 10.000 € höhere Grenzen
- Deckel: max. 70 % (80 % bei Einkommen bis 30.000 €) von max. 28.000 € → bis zu 22.400 €
- Antrag: vor Beginn bei der KfW, mit Vertrag unter Bedingung
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
| Baustein | Höhe | Wer bekommt ihn? |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Eigentümer – Selbstnutzer, Vermieter, WEG |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (bis 31.01.2027) | Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € |
| Höchstfördersatz | 70 %, bzw. 80 % | 80 % bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € (1. Wohneinheit) | 2.–6. Wohneinheit je 15.000 €, ab der 7. je 8.000 € |
Weggefallen sind seit dem 21.07.2026 der Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für besonders saubere Biomasseheizungen. Für Anträge, die bis zum 20.07.2026 vollständig gestellt wurden, gelten die alten Konditionen weiter.
Was bedeutet das in Euro?
| Situation (Einfamilienhaus, Kosten ≥ 28.000 €) | Fördersatz | Zuschuss |
|---|---|---|
| Vermieter | 30 % | 8.400 € |
| Selbstnutzer, Heizung jünger als 20 Jahre (Gas) | 30 % | 8.400 € |
| Selbstnutzer, alte Öl- oder Gasheizung | 46 % | 12.880 € |
| … zusätzlich Einkommen bis 50.000 € | 56 % | 15.680 € |
| … zusätzlich Einkommen bis 40.000 € | 76 % → gedeckelt 70 % | 19.600 € |
| … zusätzlich Einkommen bis 30.000 € | 86 % → gedeckelt 80 % | 22.400 € |
Rechner Heizungsförderung (KfW 458)
Für Wärmepumpe, Pellets oder Wärmenetz-Anschluss im Einfamilienhaus. Regeln seit dem 21.07.2026.
KfW 458, Stand Oktober 2026: Grundförderung 30 %; Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (nur Selbstnutzer, Austausch alter fossiler Heizung); Einkommensbonus 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Einkommen, mit Kind einmalig 10.000 € höhere Grenzen; Obergrenze 80 % bei Einkommen bis 30.000 € (angerechnet), sonst 70 %; förderfähig max. 28.000 € (sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €). Ab 2027 angekündigt: Grundförderung für Wärmepumpen 15 % plus 15 % Bonus für Geräte aus EU-Fertigung. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Welche Heizungen werden gefördert?
| Heizung | Förderfähig über KfW 458? | Hinweis |
|---|---|---|
| Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser) | ja | häufigste Lösung, Kosten im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau |
| Biomasse (Pellets, Hackschnitzel) | ja | technische Mindestanforderungen an Effizienz und Emissionen |
| Anschluss an ein Wärme- bzw. Gebäudenetz | ja | inkl. Hausübergabestation |
| Solarthermie | ja | auch zur Ergänzung einer bestehenden Heizung |
| Brennstoffzellenheizung | ja | selten im Einfamilienhaus |
| Neue Gas- oder Ölheizung | nein | auch nicht als Brennwertgerät |
Förderfähig sind nicht nur Gerät und Einbau, sondern auch notwendige Umfeldmaßnahmen: Demontage und Entsorgung der alten Heizung samt Öltank, neue Heizkörper oder Flächenheizung, hydraulischer Abgleich, Elektroarbeiten, Fundament und Erdarbeiten.
Wie entwickelt sich die Förderung bis 2028?
| Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderfähige Kosten (1. WE) |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 01.08.2028 | entfällt | 25.000 € (sinkt weiter bis 22.000 € ab 08/2030) |
Für Wärmepumpen ist zudem angekündigt, dass die Grundförderung ab 2027 auf 15 % sinkt und ein Bonus von 15 % für Geräte aus EU-Fertigung hinzukommt. Die genaue Ausgestaltung stand bei Redaktionsschluss noch aus.
Was das konkret kostet, wenn Sie warten
Ein Selbstnutzer mit alter Gasheizung und 55.000 € Einkommen bekommt bei Antrag bis Ende Januar 2027 46 % von 28.000 € = 12.880 €. Ab Februar 2027 wären es 42 % von 27.250 € = 11.445 € – rund 1.400 € weniger. Ab August 2028 bleiben ohne Klimageschwindigkeitsbonus nur noch 30 % von 25.000 € = 7.500 €.
Wie wird das Einkommen berechnet?
Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des Haushalts aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung – bei einem Antrag 2026 also aus den Steuerbescheiden 2023 und 2024. Das zu versteuernde Einkommen liegt meist deutlich unter dem Bruttoeinkommen, weil Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge bereits abgezogen sind. Lebt mindestens ein Kind unter 18 mit Kindergeldanspruch im Haushalt, steigen alle Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €. Ein Blick in den Steuerbescheid lohnt sich deshalb, bevor Sie den Einkommensbonus ausschließen.
Wie beantrage ich die Heizungsförderung?
- Angebote einholen – unverbindliche Angebote gefährden die Förderung nicht.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experten erstellen lassen.
- Vertrag mit Bedingung unterschreiben: aufschiebende oder auflösende Bedingung der Förderzusage, mit geplantem Umsetzungsdatum. Ein Vertrag ohne diese Bedingung vor dem Antrag kostet die Förderung.
- Antrag in „Meine KfW“ selbst stellen und BzA sowie Vertrag hochladen.
- Umsetzen innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage.
- Nachweis einreichen (Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen) – dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Ergänzend bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit. Dämmung und Fenster laufen dagegen über die BAFA – das Verfahren erklärt BAFA-Förderung beantragen. Beide Förderungen lassen sich kombinieren, weil sie unterschiedliche Maßnahmen betreffen.
Zuschuss oder Steuerbonus?
Statt des KfW-Zuschusses können Selbstnutzer den Heizungstausch auch über den Steuerbonus nach § 35c EStG absetzen: 20 % der Kosten über drei Jahre, bis 40.000 € pro Objekt. Bei der Heizung ist der Zuschuss mit mindestens 30 % aber fast immer die bessere Wahl – der Steuerbonus lohnt sich höchstens, wenn die Kosten deutlich über der Förderobergrenze von 28.000 € liegen. Für Dämmung und Fenster sieht das anders aus, siehe unseren Förder-Check.
Was gilt für neue Gas- und Ölheizungen?
Sie werden nicht gefördert. Wer trotzdem eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz ab 2029 einen steigenden Anteil Biomethan oder Bioöl nutzen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040. Dazu kommt der steigende CO₂-Preis. Mehr dazu im Ratgeber GModG einfach erklärt.
Ja – möglichst vor Februar 2027
Lohnt sich der Antrag jetzt?
Für Selbstnutzer mit alter Öl- oder Gasheizung ist die Förderung bis Ende Januar 2027 am höchsten. Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid auf den Einkommensbonus und stellen Sie den Antrag mit Vertrag unter Bedingung, bevor die Arbeiten beginnen.
Häufige Fragen zur Heizungsförderung
Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
Die KfW zahlt 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und je nach Einkommen bis zu 40 % Einkommensbonus – zusammen höchstens 70 % bzw. 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten, also bis zu 22.400 €.
Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 %, die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 28.000 €, der Einkommensbonus wurde gestaffelt, der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag sind entfallen. Der Höchstfördersatz liegt für niedrige Einkommen jetzt bei 80 %.
Bekommen Vermieter Heizungsförderung?
Ja, aber nur die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer.
Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?
Das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Mit mindestens einem Kind unter 18 im Haushalt steigen die Grenzen einmalig um 10.000 €.
Wird eine neue Gasheizung gefördert?
Nein. Gefördert werden nur klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie und Anschlüsse an Wärmenetze.
Sollte ich den Antrag noch 2026 stellen?
Wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen: ja. Ab dem 01.02.2027 sinkt er auf 12 % und die förderfähigen Kosten auf 27.250 €, für ein Einfamilienhaus sind das schnell 1.000 bis 1.500 € weniger Zuschuss.
Quellen
- ADAC: KfW-Heizungsförderung – was sich ab 21. Juli 2026 ändert
- Baukostenplan: KfW-Heizungsförderung seit 21. Juli 2026 – alle Änderungen
- Zusammenfassung der BEG-Reform 2026, Ökozentrum NRW (Stand 18.08.2026)
- Verbraucherzentrale NRW: Was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz?
- KfW: Merkblatt Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
