Ablauf des BAFA-Antrags 2026 in sieben Schritten

BAFA-Förderung beantragen 2026: Ablauf in 7 Schritten, Fördersätze & Fehler

Lieber schauen statt lesen? Zum Erklärvideo (1:29 Min.)

Den BAFA-Zuschuss für Dämmung, Fenster und andere Einzelmaßnahmen beantragen Sie 2026 online im BAFA-Portal – bevor die Arbeiten beginnen. Entscheidend ist die Reihenfolge: Zuerst erstellt ein Energieeffizienz-Experte die Technische Projektbeschreibung (TPB), dann schließen Sie mit dem Handwerker einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (abhängig von der Förderzusage), danach stellen Sie den Antrag. Ein unbedingter Auftrag, eine Anzahlung oder ein Baubeginn vor dem Antrag kostet Sie die gesamte Förderung.

15 %

Zuschuss für die Gebäudehülle

10.500 €

max. Zuschuss EFH pro Jahr (mit iSFP)

36 Monate

Bewilligungszeitraum

Das Wichtigste in Kürze

  • Fördersatz Gebäudehülle 2026: 15 % der förderfähigen Kosten, Mindestinvestition 300 € brutto
  • iSFP-Bonus: +5 Prozentpunkte – seit 21.07.2026 nur auf den Kostenanteil über 30.000 €
  • Förderfähige Kosten: bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP bis 60.000 € (Einfamilienhaus: max. 10.500 € Zuschuss pro Jahr)
  • Reihenfolge: Experte → TPB → bedingter Vertrag → Antrag → Umsetzung → Nachweis → Auszahlung
  • Bewilligungszeitraum: 36 Monate ab Zusage

Wie beantrage ich die BAFA-Förderung? Die 7 Schritte

Erklärvideo mit Sprecher (1:29 Min.): Der BAFA-Antrag in 7 Schritten – und der häufigste Fehler.
  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) ist ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes Pflicht. Die Beratung selbst ist noch kein Vorhabenbeginn. Was das kostet, steht im Ratgeber Energieberater-Kosten.
  2. Angebote einholen. Holen Sie Angebote von Fachbetrieben ein – Angebote sind unverbindlich und gefährden die Förderung nicht.
  3. Technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen lassen. Der Experte prüft, ob die geplante Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt, und erstellt die TPB. Die TPB-ID ist zwei Monate gültig und wird im Antrag abgefragt.
  4. Vertrag mit Bedingung schließen. Schließen Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage und dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung vorliegen, wird aber nicht hochgeladen.
  5. Antrag im BAFA-Portal stellen. Mit TPB-ID, Angaben zum Gebäude und den geplanten Kosten. Nach der Antragstellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, später den Zuwendungsbescheid.
  6. Maßnahme umsetzen. Am sichersten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate.
  7. Technischen Projektnachweis (TPN) und Verwendungsnachweis einreichen. Nach Abschluss bestätigt der Experte die korrekte Umsetzung. Sie laden Rechnungen und Zahlungsnachweise hoch, danach wird der Zuschuss überwiesen.

Was zählt als Vorhabenbeginn?

Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags ohne Förderbedingung, in der Regel auch eine Anzahlung und natürlich der Baubeginn vor Ort. Nicht als Vorhabenbeginn zählen unverbindliche Angebote, die Energieberatung, ein iSFP und die Planung. Eine Bedingung nachträglich in einen bereits unterschriebenen Vertrag aufzunehmen, reicht nicht.

Wie viel Förderung gibt es 2026?

Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude am 21. Juli 2026 gelten für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle folgende Werte:

BausteinWertHinweis
Grundförderung15 %Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz
iSFP-Bonus+5 Prozentpunktenur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)30.000 € / mit iSFP 60.000 €pro Kalenderjahr
2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 € / mit iSFP 30.000 €pro Kalenderjahr
Mindestinvestition300 € bruttoje Maßnahme
Fachplanung und Baubegleitung50 %max. 5.000 € förderfähig bei Ein- und Zweifamilienhäusern
WPB-Bonus (Worst Performing Building)+5 Prozentpunktefür Dämmmaßnahmen, angekündigt ab 2027

Förder-Check 2026: Zuschuss oder Steuerbonus?

Für Dämmung, Fenster und Türen (Gebäudehülle). Rechnet nach den Regeln seit dem 21.07.2026.

BAFA (BEG EM): 15 %, förderfähig 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (2.–6. WE je 15.000 €), mit iSFP doppelt so viel; iSFP-Bonus +5 % nur auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP (mind. 30.000 €). Energieeffizienz-Experte und Antrag vor Auftragsvergabe nötig. Steuerbonus § 35c: 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € pro Objekt. Beide Wege sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Kostenloser Angebotsvergleich

Energieberater finden: Angebote für iSFP und Baubegleitung

Für BAFA-Antrag, iSFP-Bonus und Baubegleitung brauchen Sie einen gelisteten Energieeffizienz-Experten. Vergleichen Sie Angebote aus Ihrer Region.

Energieberater finden

Anzeige · Vermittlung über unseren Partner Aroundhome. Für Sie kostenlos und unverbindlich, wir erhalten bei einer Anfrage eine Provision.

Rechenbeispiel: Wann lohnt sich der iSFP-Bonus?

  • Fenstertausch für 12.000 €: 15 % = 1.800 €. Mit iSFP ebenfalls 1.800 €, weil unter 30.000 €.
  • Fassade und Dach für 45.000 €, ohne iSFP: förderfähig nur 30.000 € × 15 % = 4.500 €
  • Dieselben 45.000 € mit iSFP: 45.000 € × 15 % + 15.000 € × 5 % = 6.750 € + 750 € = 7.500 €

Der iSFP lohnt sich seit der Reform also vor allem, wenn Sie in einem Jahr mehr als 30.000 € investieren – dann steigt die förderfähige Obergrenze auf 60.000 € und der Bonus greift auf den Teil darüber.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Grunddaten zum Gebäude (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl Wohneinheiten)
  • TPB-ID des Energieeffizienz-Experten
  • Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (liegt vor, wird nicht hochgeladen)
  • Bei iSFP-Bonus: der geförderte individuelle Sanierungsfahrplan
  • Nach Umsetzung: Rechnungen mit getrennt ausgewiesenen Leistungen, unbare Zahlungsnachweise, TPN des Experten

Wer darf den Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Gebäudes (mit Zustimmung des Eigentümers), Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Unternehmen und Kommunen. Sie können eine bevollmächtigte Person – etwa Ihren Energieberater – mit einer BAFA-Vollmacht beauftragen, den Antrag für Sie zu stellen.

BAFA oder KfW: wer ist zuständig?

MaßnahmeZuständigProgramm
Dämmung, Fenster, Türen, sommerlicher WärmeschutzBAFABEG EM (Zuschuss)
Anlagentechnik (z. B. Lüftung), HeizungsoptimierungBAFABEG EM (Zuschuss)
Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe)KfWProgramm 458 (Zuschuss)
Ergänzungskredit zu einem BAFA-ZuschussKfWProgramme 358/359
Sanierung zum EffizienzhausKfWProgramm 261 (Kredit mit Tilgungszuschuss)

Bei der KfW-Heizungsförderung gelten eigene Regeln: Der Vertrag mit Bedingung muss im Portal hochgeladen werden, und Sie müssen den Antrag selbst stellen.

Die häufigsten Fehler bei der Antragstellung

  • Unbedingter Auftrag oder Anzahlung vor dem Antrag – führt zum vollständigen Verlust der Förderung.
  • Abgelaufene TPB-ID – nach zwei Monaten muss eine neue erstellt werden.
  • Bedingung fehlt im Vertrag – oder wurde nachträglich ergänzt.
  • iSFP-Bonus falsch eingeplant – bei Kosten unter 30.000 € gibt es seit 21.07.2026 keinen Bonus mehr.
  • Technische Anforderungen verfehlt – etwa ein Fenster mit Uw über 0,95 W/(m²K) oder eine Außenwand mit U-Wert über 0,20 W/(m²K).
  • Barzahlung – nur unbare Zahlungen werden anerkannt.

Zuschuss oder Steuerbonus?

Statt des BAFA-Zuschusses können selbstnutzende Eigentümer den Steuerbonus nach § 35c EStG wählen: 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre, bis maximal 40.000 € Steuerermäßigung pro Objekt. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, ein Antrag vorab ist nicht nötig – Sie brauchen aber eine Bescheinigung des Fachunternehmens. Bei Einzelmaßnahmen unter 30.000 € ist der Steuerbonus mit 20 % rechnerisch höher als der Zuschuss mit 15 %. Beide Wege lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.

Ja – Reihenfolge beachten

Lohnt sich das?

Der Zuschuss lohnt sich bei fast jeder Maßnahme ab einigen Tausend Euro. Wer unter 30.000 € investiert und selbst im Haus wohnt, fährt mit dem Steuerbonus von 20 % aber oft besser – ohne Antrag vorab.

Häufige Fragen zur BAFA-Förderung

Muss ich den BAFA-Antrag vor der Beauftragung stellen?

Ja. Vor dem Antrag dürfen Sie nur einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage schließen. Ein unbedingter Auftrag, eine Anzahlung oder ein Baubeginn vor dem Antrag führt zum Verlust der Förderung.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung 2026 für Dämmung und Fenster?

15 % der förderfähigen Kosten. Mit iSFP gibt es 5 Prozentpunkte mehr, seit dem 21.07.2026 aber nur auf den Kostenanteil über 30.000 €.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss für ein Einfamilienhaus?

Pro Kalenderjahr bis zu 10.500 € für Maßnahmen an der Gebäudehülle: 15 % von 60.000 € plus 5 % auf die 30.000 € über der Schwelle – vorausgesetzt, ein iSFP liegt vor.

Brauche ich einen Energieberater?

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ja: Ein Energieeffizienz-Experte erstellt vor dem Antrag die Technische Projektbeschreibung und nach der Umsetzung den Technischen Projektnachweis.

Wie lange ist die TPB-ID gültig?

Zwei Monate. Danach muss eine neue Technische Projektbeschreibung erstellt werden.

Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?

Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate. Die genauen Fristen stehen in Ihrem Zuwendungsbescheid.

Quellen

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert