Waage mit Steuerunterlagen vor einem Wohnhaus – Steuerbonus oder Zuschuss im Vergleich
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Steuerbonus (§ 35c) oder BAFA-Zuschuss? Was 2026 mehr bringt

Lieber schauen statt lesen? Zum Erklärvideo (1:02 Min.)

Für Dämmung, Fenster und Türen ist der Steuerbonus nach § 35c EStG 2026 für Selbstnutzer meist die bessere Wahl: Er bringt 20 % der Kosten zurück, verteilt auf drei Steuerjahre, bis 40.000 € pro Haus. Der BAFA-Zuschuss liegt bei 15 % von höchstens 30.000 € pro Jahr. Erst mit iSFP gibt es 20 %, und zwar nur auf den Kostenanteil über 30.000 €. Bei 30.000 € Sanierungskosten sind das 6.000 € Steuerersparnis gegenüber 4.500 € Zuschuss. Der Zuschuss gewinnt, wenn Sie vermieten, wenig Einkommensteuer zahlen, das Geld sofort brauchen oder über viele Jahre mehr als 200.000 € investieren. Beim Heizungstausch ist die KfW-Förderung mit 30 bis 80 % fast immer besser.

20 %

Steuerbonus über 3 Jahre

15 %

BAFA-Zuschuss (bis 30.000 €)

40.000 €

max. Steuerbonus pro Haus

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerbonus § 35c: 20 % der Kosten (7 % + 7 % + 6 %), max. 40.000 € pro Objekt, nur für Selbstnutzer
  • BAFA-Zuschuss: 15 % von max. 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit, mit iSFP 60.000 € und 20 % auf den Anteil darüber
  • Faustregel: Bis 60.000 € pro Jahr bringt der Steuerbonus mehr – wenn genug Einkommensteuer anfällt
  • Entweder-oder: pro Maßnahme nur ein Weg, aber Dach über BAFA und Fenster über die Steuer ist erlaubt
  • Heizung: KfW 458 mit mindestens 30 % schlägt den Steuerbonus fast immer

Was ist der Unterschied zwischen Steuerbonus und BAFA-Zuschuss?

Erklärvideo mit Sprecher (1:02 Min.): Beide Wege im Vergleich, Entscheidungshilfe für Selbstnutzer, Vermieter und Rentner sowie drei Regeln.
Höhe20 % der Kosten15 %, mit iSFP 20 % auf den Anteil über 30.000 €
Förderfähige Kostenmax. 200.000 € pro Objekt (einmalig)30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 €
Maximal40.000 € insgesamt10.500 € pro Jahr (EFH mit iSFP), jedes Jahr neu
Auszahlungals Steuerminderung über 3 Jahreeinmalig nach Abschluss
Wer?nur Selbstnutzer, Gebäude älter als 10 Jahreauch Vermieter und WEG
Antragnach der Maßnahme mit der Steuererklärungvor Vertragsabschluss beim BAFA
Energieberater50 % der Kosten für Planung und Baubegleitung50 % Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung
Eigenleistungnicht förderfähigMaterialkosten förderfähig, mit Fachunternehmerbestätigung

Der Steuerbonus wird direkt von der Einkommensteuer abgezogen, nicht vom Einkommen. 1.000 € Steuerbonus sind also 1.000 € weniger Steuer, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Er wirkt aber nur bis zu einer Steuerschuld von null: Was über die Steuer des Jahres hinausgeht, verfällt.

Was bringt mehr? Der Vergleich in Euro

Kosten (Einfamilienhaus, ein Jahr)BAFA ohne iSFPBAFA mit iSFPSteuerbonus § 35c
10.000 €1.500 €1.500 €2.000 €
20.000 €3.000 €3.000 €4.000 €
30.000 €4.500 €4.500 €6.000 €
45.000 €4.500 €7.500 €9.000 €
60.000 €4.500 €10.500 €12.000 €
100.000 €4.500 €10.500 €20.000 €

Beim Steuerbonus verteilt sich der Betrag auf drei Jahre: Bei 30.000 € Kosten sind das 2.100 € im Jahr des Abschlusses, 2.100 € im Folgejahr und 1.800 € im dritten Jahr. Damit nichts verfällt, müssen Sie in jedem dieser Jahre mindestens so viel Einkommensteuer zahlen. Bei einem Single liegt die Einkommensteuer ab rund 25.000 € Bruttolohn über 2.100 € im Jahr. Bei zusammen veranlagten Paaren gilt das ab etwa dem doppelten Betrag.

Förder-Check 2026: Zuschuss oder Steuerbonus?

Für Dämmung, Fenster und Türen (Gebäudehülle). Rechnet nach den Regeln seit dem 21.07.2026.

BAFA (BEG EM): 15 %, förderfähig 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr (2.–6. WE je 15.000 €), mit iSFP doppelt so viel; iSFP-Bonus +5 % nur auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP (mind. 30.000 €). Energieeffizienz-Experte und Antrag vor Auftragsvergabe nötig. Steuerbonus § 35c: 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 € pro Objekt. Beide Wege sind für dieselbe Maßnahme nicht kombinierbar. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Wann ist der BAFA-Zuschuss besser?

  • Sie vermieten. Den Steuerbonus gibt es nur für selbst genutztes Wohneigentum. Vermieter setzen Sanierungskosten stattdessen als Werbungskosten ab und können zusätzlich den BAFA-Zuschuss nutzen.
  • Sie zahlen wenig Einkommensteuer, etwa im Ruhestand, in Elternzeit oder mit hohen Verlusten. Was der Steuerbonus nicht ausgleichen kann, verfällt, den Zuschuss bekommen Sie dagegen voll.
  • Sie sanieren über viele Jahre in Etappen. Der Steuerbonus ist auf 40.000 € pro Objekt gedeckelt. Den BAFA-Zuschuss können Sie jedes Kalenderjahr neu beantragen, mit iSFP bis zu 10.500 € pro Jahr.
  • Sie brauchen das Geld schnell. Der Zuschuss kommt einige Wochen nach dem Verwendungsnachweis. Den Steuerbonus erhalten Sie erst mit dem Steuerbescheid und gestreckt über drei Jahre.
  • Sie machen viel selbst. Bei Eigenleistung fördert das BAFA die Materialkosten, wenn ein Fachunternehmen die fachgerechte Ausführung bestätigt. Beim Steuerbonus zählt nur die Arbeit von Fachbetrieben.
  • Das Haus ist jünger als 10 Jahre. Dann ist der Steuerbonus ausgeschlossen. Für den BAFA-Zuschuss muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein.

Kann man Steuerbonus und BAFA kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht: Wer für die Dachdämmung einen BAFA-Zuschuss oder einen zinsverbilligten KfW-Kredit bekommt, kann dafür keinen Steuerbonus mehr geltend machen. Ebenso ist die Kombination mit dem Handwerkerbonus nach § 35a für dieselben Arbeiten ausgeschlossen.

Für verschiedene Maßnahmen dürfen Sie aber frei wählen. Ein typisches Vorgehen bei einer schrittweisen Sanierung:

MaßnahmeKostenWegFörderung
Heizung (Wärmepumpe)35.000 €KfW 458 (46 %)12.880 €
Fassadendämmung (mit iSFP)55.000 €BAFA9.500 €
Neue Fenster22.000 €Steuerbonus4.400 €
Kellerdeckendämmung4.000 €Steuerbonus800 €
Summe116.000 €27.580 €

Wichtig ist die zeitliche Planung: Der BAFA-Antrag muss vor dem Vertrag gestellt werden, der Steuerbonus braucht keinen Antrag vorab. Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie den BAFA-Antrag trotzdem. Sie können später auf den Zuschuss verzichten und stattdessen den Steuerbonus nehmen, solange noch kein Geld geflossen ist. Andersherum geht das nicht, weil ein Vertrag ohne vorherigen Antrag die BAFA-Förderung ausschließt. Den genauen Ablauf erklärt BAFA-Förderung beantragen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Steuerbonus?

  1. Selbstnutzung im jeweiligen Steuerjahr. Die unentgeltliche Überlassung an Angehörige zählt ebenfalls.
  2. Gebäude älter als 10 Jahre bei Beginn der Maßnahme.
  3. Ausführung durch ein Fachunternehmen und Einhaltung der Mindestanforderungen, etwa U-Wert 0,20 für die Außenwand oder 0,95 für Fenster.
  4. Bescheinigung nach amtlichem Muster vom Fachbetrieb oder Energieberater.
  5. Rechnung auf Deutsch mit Arbeitsleistung, Adresse des Objekts und Zahlung per Überweisung. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
  6. Abschluss vor dem 1. Januar 2030. Maßnahmen, die erst danach fertig werden, sind nach heutigem Stand nicht mehr begünstigt.

Eingetragen wird alles in der Anlage Energetische Maßnahmen der Einkommensteuererklärung, im Jahr des Abschlusses und in den zwei Folgejahren.

Kosten für den Energieberater

Auch beim Steuerbonus lohnt sich ein Energieberater: 50 % seines Honorars für Planung und Baubegleitung werden direkt von der Steuer abgezogen. Für den iSFP selbst gibt es beim BAFA einen Zuschuss von 50 % (max. 650 € für ein Einfamilienhaus). Mehr dazu im Ratgeber iSFP und Energieberater.

Und bei der Heizung?

Beim Heizungstausch spricht fast alles für die KfW-Förderung (Programm 458): Selbst die reine Grundförderung von 30 % liegt über den 20 % des Steuerbonus. Selbstnutzer mit alter Öl- oder Gasheizung kommen mit dem Klimageschwindigkeitsbonus auf 46 %, mit Einkommensbonus auf bis zu 80 %. Der Steuerbonus lohnt sich höchstens für den Teil der Kosten über der Förderobergrenze von 28.000 €. Dafür müsste die Heizung aber als eigene Maßnahme abgrenzbar sein, und das ist in der Praxis selten der Fall. Alle Sätze, Fristen und den Rechner finden Sie unter Heizungsförderung 2026.

Meist Steuerbonus

Steuerbonus oder Zuschuss?

Wenn Sie selbst im Haus wohnen und genug Einkommensteuer zahlen, bringt der Steuerbonus bei Dämmung und Fenstern 5 Prozentpunkte mehr. Stellen Sie den BAFA-Antrag trotzdem vorsorglich vor Vertragsabschluss – so halten Sie sich beide Wege offen.

Häufige Fragen

Was ist besser: Steuerbonus oder BAFA-Zuschuss?

Für Selbstnutzer mit ausreichender Einkommensteuer meist der Steuerbonus: 20 % statt 15 %, und das ohne Deckel bei 30.000 €. Der BAFA-Zuschuss ist besser für Vermieter, bei geringer Steuerlast, bei Sanierungen über mehrere Jahre mit mehr als 200.000 € Kosten oder wenn Sie das Geld sofort brauchen.

Wie viel bringt der Steuerbonus nach § 35c?

20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre: 7 % im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr und 6 % im dritten Jahr. Insgesamt sind es höchstens 40.000 € pro Objekt bei 200.000 € Kosten.

Kann ich Steuerbonus und BAFA für dieselbe Maßnahme nutzen?

Nein. Pro Maßnahme gibt es nur einen Weg. Unterschiedliche Maßnahmen, etwa Fassade über BAFA und Fenster über den Steuerbonus, dürfen Sie aber kombinieren.

Muss ich den Steuerbonus vorher beantragen?

Nein. Sie machen ihn nach Abschluss der Arbeiten in der Steuererklärung geltend, mit der Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster.

Gilt der Steuerbonus auch für vermietete Häuser?

Nein, nur für selbst genutztes Wohneigentum. Vermieter setzen die Kosten als Werbungskosten ab und können den BAFA-Zuschuss nutzen.

Wie lange gibt es den Steuerbonus noch?

Begünstigt sind Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Eine Verlängerung ist bisher nicht beschlossen.

Quellen

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